Hiermit liefern wir Ihnen alle Auskünfte zu einer Datenverarbeitung unseres Unternehmens.
Die entsprechenden Pflichten aus den Artikeln 13, 13a 14, 15, 26 und 30 der DS-GVO sind damit abgedeckt.
Bewerbungsverfahren
Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über alle wichtigen Details dieser Datenverarbeitung. Wir nehmen Bezug auf alle Auskunftspflichten, die aus den Artikeln 13, 14, 15, 26 und 30 der DS-GVO resultieren.
- Was ist der Zweck dieser Verarbeitung?
Personen bewerben sich für auf einen Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz, Praktikum usw.
- Wer ist für diese Verarbeitung verantwortlich?
PKM GmbH & Co.KG Adresse: Neuer Wall 2; D-47441 Moers Telefon: +49 (0) 2841-178738 Telefax: +49 (0) 2841-21950 Internet: https://www.pkm-online.de E-Mail: info@pkm-online.de
- Was ist die rechtliche Grundlage? Warum ist diese Verarbeitung zulässig?
Beschäftigungsverhältnis (§ 26 BDSG)
- Wer sind die zugriffsberechtigten Empfänger (sowohl intern, als auch extern)?
Geschäftsführung; Sekretariat
- Wann werden die Daten wieder gelöscht?
3 Monate nach Ablehnung eines Bewerbers (gemäß § 15 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?
- Bewerbungsdaten
- Kontaktdaten (Name, Tel, E-Mail, Adresse, ...)
- Korrespondenzen
- Welche Personen sind betroffen?
Bewerber auf Beschäftigungsverhältnis
- Das Recht auf "Auskunft" (siehe Artikel 15 DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten. Genau dies soll mit dem hier vorliegenden Dokument bestmöglich gewährleistet sein. Wenn Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.
- Das Recht auf "Berichtigung" unrichtiger Daten (siehe Artikel 16 DS-GVO)
Sie haben das Recht auf eine Berichtigung unrichtiger Daten. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.
- Das Recht auf "Löschung Ihrer Daten" (siehe Artikel 17 DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern (a) die Daten nicht mehr notwendig sind, (b) Sie ggf. Ihre Einwilligung widerrufen haben bzw. es keine andere Rechtsgrundlage (mehr) gibt, (c) Sie zu Recht widersprochen haben, (d) die Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, (e) die Löschung gesetzlich geboten ist, (f) die Daten von Kindern stammen und gelöscht werden sollen. Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 17 (2) DS-GVO möglicherweise nicht gelöscht werden kann/darf.
- Das Recht auf "Einschränkung der Verarbeitung" (siehe Artikel 18 DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf eine "Sperrung" Ihrer Daten, sofern (a) Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten, (b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie eine Löschung verneinen, (c) die Daten von uns nicht mehr benötigt werden, (d) Sie die Daten aber wegen Rechtsansprüchen noch benötigen.
- Das Recht auf "Widerspruch gegen die Verarbeitung" (siehe Artikel 21 DS-GVO)
Sie haben das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, sofern Gründe aus Ihrer BESONDEREN SITUATION dafür vorliegen. Unsererseits wird abgewogen, ob wir zwingende schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung haben.
- Das Recht auf "Widerruf von Einwilligungen" (siehe Artikel 7 (3) DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf Widerruf von Einwilligungen (sofern dies für die hier beschriebene Verarbeitung relevant ist). Der Widerruf gilt nur für die Zukunft.
- Das Recht auf "Datenübertragbarkeit" (siehe Artikel 20 DS-GVO)
Sie haben ein Recht auf Aushändigung Ihrer Daten, sofern (a) die Rechtsgrundlage auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht, (b) Sie diese Daten eigenhändig zur Verfügung gestellt haben, (c) die Daten automatisiert verarbeitet werden. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, so können Sie auch verlangen, dass wir die Daten an einen Empfänger Ihrer Wahl weitergeben.
- Das Recht auf "Beschwerde" (siehe Artikel 77 DS-GVO)
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten lauten: LDI NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf GERMANY, Tel. 0049-211-38424-0, www.ldi.nrw.de. Gerne können Sie zuerst Kontakt zu uns aufnehmen, bevor Sie sich bei der Aufsichtsbehörde melden; unser(e) sehr kompetente(r) betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) kümmert sich viel schneller und genauso gründlich um Ihr Anliegen. Falls wir Ihnen nicht weiterhelfen können, so können Sie sich anschließend immer noch an die Aufsichtsbehörde wenden.
- Daten-Erhebung durch Dritte
Nein, es werden keine Daten durch Dritte erhoben. Somit werden also sämtliche Daten durch uns selbst erfragt/erhoben.
- Findet Profiling statt? Werden persönliche Aspekte analysiert oder vorhergesagt? Findet eine automatisierte Einzelfall-Entscheidung statt? (Siehe Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO)
Nein, dies findet nicht statt.
- Gibt es Daten-Transfers an Empfänger in Drittländern (also außerhalb der EU)? (Siehe Artikel 44 DS-GVO)
Nein, dies findet nicht statt.
- Gibt es mehrere Verantwortliche im Sinne einer "gemeinsamen Verantwortlichkeit"? (Siehe Artikel 26 DS-GVO)
Nein, es gibt nur den EINEN oben genannten Verantwortlichen.
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Impressum / Datenschutz
Zusätzliche Hinweise
Im Internet kursieren Briefvorlagen zum Auskunfts-Verlangen, die eine denkbar umfassende Auskunft verlangen. Teilweise werden dort Auskünfte verlangt, die weit über die gesetzlichen Notwendigkeiten hinausgehen. Dies wollen wir kurz erläutern:
- Bezüglich der Daten-Details (wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, ...) gibt es keine Auskunftspflicht in den zugrundeliegenden Artikeln 14 (1d), 15 (1b) und 30 (1c). Dementsprechend nennen wir Ihnen - wie gefordert - die Daten-KATEGORIEN.
- Bezüglich technisch-organisatorischer Maßnahmen gibt es ebenfalls kein Auskunftsrecht. Wir nennen diese Maßnahmen nicht
- National geltendes Arbeitsrecht ist einzuhalten.
- Kinderarbeit ist bei der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen untersagt. Für die Definition von Kinderarbeit gelten die Regelungen der Vereinten Nationen oder die national geltenden Regelungen. Je nachdem, welche strenger sind.
- Die Beschäftigten müssen Löhne und sonstige Leistungen erhalten, die den geltenden Gesetzen und/oder den Praktiken der örtlichen Fertigungswirtschaft entsprechen, je nachdem, welche höher sind. Ziel ist die Zahlung von Löhnen, die die Lebenshaltungskosten decken, soweit die gesetzlichen Minimumlöhne hierfür zu gering sind. Lohnkürzungen als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Die regelmäßige Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden. Alle zusätzlichen Stunden müssen auf Grundlage der geltenden Vorschriften und/oder der in der Region geltenden Branchenpraktiken, je nachdem, welches Niveau höher ist, als Überstunden bezahlt werden. Auf regelmäßiger Basis darf die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden nicht mehr als 60 Stunden betragen. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche.
- Das Recht der Beschäftigten, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, darf in keiner Weise eingeschränkt werden.
- Es erfolgt keine Diskriminierung aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Überzeugungen der Beschäftigten.
- Der Einsatz von Zwangsarbeit, körperlicher Bestrafung, körperlicher oder seelischer Nötigung ist untersagt.
- Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sind gewährleistet. Entsprechende Grundsätze gelten für die Unterkünfte der Arbeitnehmer, wenn solche zur Verfügung gestellt werden.